Organisatorisches
Impfung gegen SARS-COV2, Grippe und RSV (Stand Montag 9.9.2024):
Alle Personen im Alter ≥18 Jahre sollen über eine Basisimmunität gegen Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus Type 2 (SARS-CoV-2) verfügen. Eine Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) erreicht. Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mindestens 1 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Noch fehlende Antigenkontakte sollen deshalb durch Impfungen mit zur Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Coronavirus Disease 2019- (COVID-19-)Impfstoffen komplettiert werden. Es ist nicht notwendig, eine möglicherweise stattgehabte Infektion serologisch abzuklären. Personen im Alter ≥ 60 Jahre, Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht, Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt sowie Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann, sollen zukünftig weitere Aufrischimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten bekannten Antigenexposition – erhalten. Sofern die letzte bekannte Antigenexposition bereits mindestens 12 Monate zurückliegt, soll die Auffrischimpfung vorzugsweise im Herbst verabreicht werden. Machen Sie gern einen Termin. Personen unter 18 Jahren ohne Risikofaktoren wird derzeit keine Covid19-Schutzimpfung empfohlen.
Die Grippe ("Influenza")-Impfung wird allen Risikogruppen, Personal mit engem Kundenkontakt (z. B. Einzelhandel, Aussendienst, KiTa), Personal im Medizinbereich sowie allen ab 60 Jahren empfohlen, wobei die ab 60jährigen vorzugsweise mit dem sog. hochwirksamen 4fach-Impfstoff Efluelda zu impfen sind. Machen Sie bitte einen Termin.
Der RSV-Impfstoff (respiratory syncytial virus) wird für alle Säuglinge in ihrer "ersten Saison", sowie für Personen über 75 Jahren empfohlen, ferner allen ab 60, die ein erhöhtes Risiko durch Grundkrankheiten haben; hierzu zählen chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen, hämato-onkologische Erkrankungen, Diabetes mellitus (mit Komplikationen) sowie angeborene oder erworbene Immundefizienz, ausserdem Menschen ab 60, die in Einrichtungen leben. Machen Sie bitte einen Termin. NEU: der RSV-Impfstoff wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuß G-BA in die Impfrichtlinie aufgenommen; deswegen ist die Impfung ab Anfang/Mitte Oktober normale Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die RSV-Impfung ist - Stand heute - eine Einmalimpfung und wird nicht wiederholt!
Die Impfungen können auch gleichzeitig gegeben werden; RSV soll mglst noch im September/Anfang Oktober verimpft werden.
FFP2-Maske:
Bei Infektsymptomen (Husten, Schnupfen, Fieber) bitten wir Sie, eine Maske zu tragen (Stand: 9.9.2024). Ausserdem empfehlen und erbitten wir noch die Durchführung eines Corona-Schnelltestes zu Hause.
QM und Fortbildung:
Wir haben in der Praxis ein bewährtes Qualitätsmanagementsystem (QEP) etabliert, für dessen Fortentwicklung eine Qualitätsbeauftragte verantwortlich zeichnet. Dr. Schauerte und sein Team bilden sich regelmässig fort.
Allgemeine Hinweise:
Die Patientenversorgung in der Praxis obliegt internen Vorgaben (medizinische und organisationstaktische Gesichtspunkte). Dies gilt für Terminabsprachen und für den Praxisablauf vor Ort.
Notfälle oder unerwartete, dringende Hausbesuche können zu Verschiebungen des Arbeitsablaufes führen. Wir bemühen uns stets um einen möglichst stressfreien Ablauf für alle Beteiligten; das ist Grundvoraussetzung dafür, daß Sie als unsere Patientinnen und Patienten und wir selber zufrieden sein können und möglichst wenig übersehen.
Wenn es mal etwas länger dauert, sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ggfs. einen Termin zu einem späteren Zeitpunkt.
Verleumdung:
Wer wegen meiner ärztlichen Tätigkeit oder anderer Gründe Drohungen gegen mich ausspricht, wird strafrechtlich verfolgt. Hierzu zählen strafrechtlich auch die Androhung einer Klage oder die Verleumdung.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Mo - Fr 8-12
Di & Do 15-17
Terminsprechstunde.
Kontakt
St. Veit-Straße 36
56727 Mayen
Tel: (02651) 7013583
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