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Organisatorisches

Impfung gegen SARS-COV2 (Stand 5.9.2023) und Grippe-Impfung:

Alle Personen im Alter ≥18 Jahre sollen über eine Basisimmunität gegen Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus Type 2 (SARS-CoV-2) verfügen. Eine Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) erreicht. Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mindestens 2 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Noch fehlende Antigenkontakte sollen deshalb durch Impfungen mit zur Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Coronavirus Disease 2019- (COVID-19-)Impfstoffen komplettiert werden. Es ist nicht notwendig, eine möglicherweise stattgehabte Infektion serologisch abzuklären. Personen im Alter ≥ 60 Jahre, Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht, Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt sowie Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann, sollen zukünftig weitere Aufrischimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten bekannten Antigenexposition – erhalten. Sofern die letzte bekannte Antigenexposition bereits mindestens 12 Monate zurückliegt, soll die Auffrischimpfung vorzugsweise im Herbst verabreicht werden.

Die Grippe ("Influenza")-Impfung wird allen Risikogruppen, Personal mit engem Kundenkontakt (z. B. Einzelhandel, Aussendienst, KiTa), Personal im Medizinbereich sowie allen ab 60 Jahren empfohlen, wobei die ab 60jährigen vorzugsweise mit dem sog. hochwirksamen 4fach-Impfstoff Efluelda zu impfen sind. 

 

FFP2-Maskenpflicht:

Bei Infektsymptomen (Husten, Schnupfen, Fieber) machen Sie bitte wie in den zurückliegenden Jahren zunächst zu Hause einen Schnelltest auf COVID19. Bei solchen Symptomen gilt bei uns derzeit noch die Bitte, eine Maske zu tragen (Stand: 5.9.2023). 

 

PCR-Tests auf Corona-Virus:

Derzeit ist das Coronavirus klinisch in unserem Land infektiologsich von untergeordneter Bedeutung. PCR-Tests werden praktisch nicht mehr durchgeführt. Bei Infektsymptomen bitten wir dennoch um Durchführung eines Covid19-Schnelltests. 

 

Was tun bei Infektsymptomen? 

Patienten mit COViD-Verdacht und -Symptomen machen bitte einen Corona-Schnelltest, melden sich telefonisch an und werden zu einem festen Termin einbestellt (derzeit noch bei positivem COVID19-Test Sichtung im "Infektzelt"). 

 

QM und Fortbildung: 

Wir haben in der Praxis ein bewährtes Qualitätsmanagementsystem (QEP) etabliert, für dessen Fortentwicklung eine Qualitätsbeauftragte verantwortlich zeichnet.

Dr. Schauerte und sein Team bilden sich regelmässig medizinisch fort. Die letzte praktische Team-Fortbildung fand statt am 6. Mai 2023 zum Thema Notfallmanagement und kardiopulmonale Reanimation. Weitere Fortbildungen der letzten Wochen: Notarztsimulationstraining (2 Tage) im März 2023 in Mainz; Notfälle bei Kindern im Notdienst im April 2023 in Koblenz; Exkursion zum Thema Prophylaxe und Notfallbehandlung von Unfällen im Straßenverkehr und Straßenmotorsport im Mai/Juni 2023. 

 

Allgemeine Hinweise:

Die Patientenversorgung in der Praxis obliegt internen Vorgaben (medizinische und organisationstaktische Gesichtspunkte). Dies gilt für Terminabsprachen und für den Praxisablauf vor Ort.

 

Notfälle oder unerwartete, dringende Hausbesuche können zu Verschiebungen des Arbeitsablaufes führen. Wir bemühen uns stets um einen möglichst stressfreien Ablauf für alle Beteiligten; das ist Grundvoraussetzung dafür, daß Sie als unsere Patientinnen und Patienten und wir selber zufrieden sein können und möglichst wenig übersehen.

 

Wenn es mal etwas länger dauert, sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ggfs. einen Termin zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

Verleumdung:

Wer wegen meiner ärztlichen Tätigkeit oder anderer Gründe Drohungen gegen mich ausspricht, wird strafrechtlich verfolgt. Hierzu zählen strafrechtlich auch die Androhung einer Klage oder die Verleumdung.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Mo - Fr 8-12

Di & Do 15-17

 

Terminsprechstunde.

 

Vertretung 21.&22.9.: 

Praxis Drs. Engels und Ewald, Entenpfuhl (Mayen), Tel. 705850 

Praxis Krupp (Rieden), Langen Bahn 4, Tel. 02655 1042

Vertretung zus. am 22.9.: Praxis am Park, Koblenzer Straße, Tel. 43169

Kontakt

St. Veit-Straße 36
56727 Mayen

 

Tel: (02651) 7013583

Email: